Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma
Dakom Warenvertieb
Inhaberin: Ariane Esser
Dickestr. 24
42369 Wuppertal


I. Allgemeines

1. Für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, auch aus zukünftigen Verträgen, gelten ausschließlich unsere nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Kauf- und Lieferbedingungen des Käufers, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, binden uns nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Spätestens mit der Annahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als angenommen.

2. Angebote und Preise sind stets freibleibend. Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Sonstige Vereinbarungen werden erst durch Übersendung unseres Lieferscheins oder unserer Rechnung verbindlich. Für die Annahme einer Bestellung wird uns eine Frist von acht Wochen eingeräumt, beginnend mit dem Eingang der Bestellung. Zum Angebot gehörende Unterlagen wie Prospekte, Muster u.a. sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgeblich.



II. Bestellungen

1. Um bei uns bestellen zu können, müssen Sie volljährig sein, bzw. die in Ihrem Land geforderte Geschäftsfähigkeit besitzen. Sämtliche von uns abgegebenen Angebote unterliegen diesen Geschäftsbedingungen. Der Kunde ist verantwortlich, dass die bestellten Artikel gegen keinerlei Gesetze verstoßen oder Einfuhrbeschränkungen seines Landes verletzen. Das Angebot der Dakom richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende, welche die angebotenen Artikel zum Zwecke des Weiterverkaufs bestellen.

2. Bestellungen können schriftlich per Telefax oder Email an die Dakom gesendet werden. Nach erhaltener Auftragsbestätigung ist der Kunde angehalten, die Auftragsbestätigung auf Fehler hin zu überprüfen und bei Fehlerfreiheit Unterschrieben an Dakom zurück zu senden. Sollte die Auftragsbestätigung Fehler enthalten, sind diese innerhalb 2 Werktage zu melden. Vorauf dann eine erneute korrigierte Auftragsbestätigung für den Kunden erstellt wird. Diese muss wiederrum von dem Kunden unterschrieben zurück gesandt werden. Der Vertrag ist mit dem Eingang der unterschriebenen Auftragsbestätigung bei Dakom geschlossen. Sollte eine Rücksendung der unterschriebenen Auftragsbetätigung nicht erfolgen, so gilt die Annahme des Kunden nach einer Frist von 7 Werktagen als fingiert.



Zahlung:

Der Besteller kann unter folgenden Zahlungsarten auswählen:

Banküberweisung im Voraus

Abbucher 04/05 (nach Vereinbarung)

Überweisung (nach Vereinbarung)

Barzahlung bei Übergabe/Abholung

Barzahlung im Voraus

Bei Banküberweisung erhält der Besteller die Daten zur Überweisung schriftlich mitgeteilt.

Die Bankspesen übernimmt der Besteller.



III. Preise, Zahlung

1. Preise gelten- wenn nicht anders vereinbart - ab unserem Lager Wuppertal ausschließlich Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Zahlung hat, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, netto Kasse zu erfolgen.
Offene Rechnungen sind, auch wenn wir Zahlungsziele oder Ratenzahlungen gewährt haben, sofort in voller Höhe fällig, sobald der Käufer die Ware weiterverkauft hat.

2. Ist der Käufer mit der Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge in Verzug, können wir unsere sämtlichen Forderungen aus allen Geschäften, unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel, fällig stellen sowie die Ausführung weiterer Lieferungen verweigern oder von Vorkasse abhängig machen. Ab Fälligkeit unserer Forderungen berechnen wir Jahreszinsen in Höhe von 8% über dem Basis Zinssatz oder aber höhere Zinsen, die wir für die Inanspruchnahme von Bankkrediten aufwenden müssen.

3. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit von uns bestrittenen Gegenforderungen des Käufers ist uns gegenüber nicht statthaft.


IV. Lieferung

1. Von uns angegebene Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt frühestens mit Bestätigung des Auftrags durch uns. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis ihrem Ablauf verladen oder dem Käufer unsere Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Als Standart Lieferfrist soweit nicht anders schriftlich vereinbart, behalten wir uns 8 Wochen vor. Werden Lieferfristen oder -termine von uns überschritten, so ist der Käufer nicht davon befreit, eine Nachfrist zu setzen, welche mindestens vier Wochen betragen muss, und die Ablehnung der Leistung nach Fristablauf anzudrohen, sofern er vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen will.

2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die sich aus der Bestellung ergebende Adresse des Käufers auf dessen Kosten und Gefahr. Versandweg und Art der Beförderung sind, wenn nicht ausdrücklich vereinbart, uns überlassen. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf Verlangen und auf Kosten des Käufers. Teillieferungen sind zulässig.

3. Treten nach Vertragsabschluss Arbeitskämpfe, insbesondere Streik oder Aussperrung oder andere Fälle höherer Gewalt außerhalb unserer Einflussmöglichkeit, welche bei Vertragsabschluß nicht erkennbar waren oder die rechtzeitige Lieferung verhindern, bei uns oder bei unseren Vorlieferanten ein, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung der Lieferung länger als 8 Wochen an, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Wir werden von unserer Lieferpflicht frei, wenn wir aus einem entsprechend geschlossenen Einkaufsvertrag nicht richtig, nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht rechtzeitig beliefert werden.
Schadensersatzansprüche des Käufers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.


4. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so muss der Abruf spätestens bis zu einem hierfür vereinbarten Termin, andernfalls in angemessener Frist nach Vertragsschluss erklärt werden. Geschieht dies auch nach Aufforderung von uns nicht innerhalb der von uns gesetzten Frist, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

5. Nimmt der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist von 2 Wochen die gekaufte Ware nicht ab, oder erklärt er schon vorher ausdrücklich, die Ware nicht abnehmen zu wollen, können wir nach unserer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dieser beträgt im Regelfall ohne besonderen Nachweis 40% des Kaufpreises, es sei denn, dass der Käufer nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. Wir können nach unserer Wahl statt der Pauschale auch den tatsächlich entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

6. Wird die Lieferung auf Wunsch des Käufers über den vorgesehenen Liefertermin hinausgeschoben oder vom Käufer schuldhaft verzögert, so lagert die Ware auf seine Kosten und Gefahr. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Der Käufer hat die entsprechenden Lagerkosten zu tragen, bei Lagerung durch uns mindestens 5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat.
Im Übrigen geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers, auf den Käufer über.



V. Mängelrüge und Gewährleistung

1. Der Käufer hat die Lieferung unverzüglich, spätestens jedoch binnen drei Tagen nach Eingang zu prüfen. Festgestellte oder offenkundige Mängel, Unrichtigkeiten und Unvollständigkeiten sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Lieferung schriftlich und spezifiziert anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht festzustellen sind, müssen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit die Prüfung der Lieferung oder die Mängelanzeige nicht innerhalb der vorstehend bestimmten Frist erfolgt. Handelsübliche oder zumutbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Gewicht oder Dessins könnten nicht gerügt werden. Mit dem Weiterverkauf bzw. der Weiterverarbeitung der Ware gilt diese spätestens als genehmigt.

2. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers sind zunächst auf Nachbesserung beschränkt. Wir können nach unserer Wahl statt nachzubessern auch Ersatz für die mangelhafte Ware liefern. Zur Mängelbeseitigung hat uns der Käufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere hat er uns die beanstandete Lieferung oder - wenn wir es vorher für ausreichend erklären - Muster davon zur Verfügung zu stellen.
Bei der Beurteilung der Mangelhaftigkeit sind Teillieferungen jeweils gesondert zu beurteilen. Lässt sich bei einer der Lieferung der mangelhafte Teil abtrennen oder aussortieren, so hat der Käufer den anderen Teil als Erfüllung anzunehmen. Der abgetrennte Teil ist für sich zu beurteilen. Ist ein Mangel weder durch Nachbesserung noch durch Ersatzlieferung zu beheben, kann der Käufer den Kaufpreis mindern. Ein Anspruch des Käufers auf Wandlung oder Ersatzlieferung ist ausgeschlossen, es sei denn, die mangelhafte Ware ist unverkäuflich. In diesem Fall erhält der Käufer nach Retournierung der Ware an die Dakom Warenvertrieb eine Gutschrift, welche 12 Monate gültig ist und gegen kommende oder noch offene Rechnungen verrechnet wird.

3. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Gewährleistungsansprüchen ist die Erfüllung der dem Käufer obliegenden Vertragsverpflichtungen, insbesondere zur Zahlung.

4. Auf Schadenersatzansprüche, die auf einem Sachmangel beruhen, findet Ziffer VI. entsprechende Anwendung.

5. Die Gewährleistung für gebrauchte Ware ist ausgeschlossen. Bei Lieferung von uns oder aus Schadenspartien ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Bei Lieferungen von oder aus Restpartien wird keine Gewähr für handelsübliche Größensortierung übernommen.



VI. Eigentumsvorbehalt

1. Das Eigentum an den gelieferten waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber aus der Geschäftsverbindung getilgt hat. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware ist ohne unsere Zustimmung unzulässig. Der Käufer ist berechtigt die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterzuveräußern, sofern er die aus diesem Geschäft entsehende Vorderung an Dakom Abtritt und dadurch seine Verbindlichkeiten gegenüber Dakom begleichen kann. Bei Lieferung an gewerbliche Abnehmer seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt. Der Käufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gegen branchenüblich versicherbare Verluste oder Schäden, insbesondere gegen Blitzschlag, Unterschlagung, Feuer, Explosion, Diebstahl und Wasserschäden aller Art zu versichern. Er tritt uns ferner alle Forderungen und Ansprüche gegen Dritte, die ihm aus Versicherung oder sonstigen Rechtsgeschäften im Zusammenhang mit der Ware zustehen, einschließlich aller Nebenrechte in voller Höhe zur Sicherheit aller uns zustehenden Forderungen ab.

2. Der Käufer wird widerruflich zur Einziehung der Forderungen gegenüber seinen Abnehmern ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Erfüllt er seine Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht, ist er auf unser Verlangen, verpflichtet seinen Abnehmern Mitteilung von den Forderungsabtretungen zu machen und uns schriftlich die Abnehmer, die Höhe seiner Forderungen und den Standort unserer Ware mitzuteilen und sich jeder Einziehung zu enthalten.

3. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von §950 BGB, ohne dass uns Verbindlichkeiten daraus treffen. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das mit Eigentum an der Hergestellten Sache im Verhältniss der Vorbehalts Ware zu den anderen, bei der Herstellung verwendeten Waren, zu. Die durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sachgesamtheiten sind Vorbehaltsware im Sinne dieses Abschnittes. §947 ff. BGB finden entsprechend Anwendung.

4. Wir sind berechtigt, jederzeit Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden waren zu verlangen, wenn die Erfüllung unserer Forderungen gefährdet ist oder der Käufer oder seine Abnehmer gegen eine der ihnen obliegenden Verpflichtungen verstoßen. Gegen diesen Herausgabeanspruch kann ein Zurückbehaltungsrecht nicht geltend gemacht werden, es sein denn, der Käufer leistet Sicherheit in Höhe des Neuwertes der herausverlangten Waren. In dem Herausgabeverlangen ist ein Rücktritt vom Vertrag nur dann zu sehen, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.

5. Der Käufer hat uns von allen zu erwartenden oder erfolgten Zugriffen Dritter auf unser Eigentum oder die uns abgetretenen Forderungen und Ansprüche - insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Beschlagnahmungen- sowie von allen an unserem Eigentum eingetretenen Schäden unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer ist zum Ersatz aller Schäden und Kosten, einschließlich der Gerichts- und Anwaltskosten, verpflichtet, die uns durch eine Verstoß gegen die ihm obliegenden Verpflichtungen oder Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen. Der Käufer haftet auch für Schäden, die durch seinen Abnehmer an unserem Eigentum entstehen.



VII. Haftung

Für Verletzungen vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten ist unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, sofern uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. In Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt sich der Schadenersatzanspruch der Höhe nach auf den Schaden, der für uns unter Berücksichtigung der Umstände, die wir bei Vertragsabschluss kannten oder hätten kennen müssen, voraussehbar war. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung.


VIII. Sonstiges

1. Von jedem Wechsel der Wohnung oder des Geschäftslokals hat uns der Käufer sofort schriftlich Nachricht zu geben.

2. Etwaige Abänderungen dieser Bedingungen bedürfen für ihre Rechtsverbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Der Verzicht auf das Formerfordernis bedarf der Schriftform. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bedingungen bleiben der Vertrag und die übrigen Bedingungen wirksam.

3. Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten ist Wuppertal. Gerichtsstand, auch im Wechsel- und Scheckprozess, ist nach unserer Wahl Wuppertal oder der Sitz des Käufers. Für die Beziehungen der Vertragsparteien kommt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Haager Kaufrechts zur Anwendung.